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INFORMATIONSBLATT FÜR DIE ELTERN

  • Aufnahmebedingungen

  • In der Kindertagesstätte Lyss werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zur Vollendung der obligatorischen Schulzeit aufgenommen. Für die Aufnahme der Kinder gelten die Kriterien des Betriebsreglementes. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Aufnahmekommission. Die Eltern werden Mitglied des Vereins "Kindertagesstätte Lyss". Kinder werden teilzeitlich ganztags oder halbtags aufgenommen. Kinder können auch nur zum Mittagstisch von 11.00 - 14.00 Uhr aufgenommen werden.

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  • Organisation und Aktivitäten der Kindertagesstätte

    Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut. Die Gruppe versucht, den Kindern das Gefühl einer Familie zu vermitteln und auf die Kinder individuell einzugehen.

    Die Aktivitäten können wie folgt umschrieben werden:

    - gemeinsame Mahlzeiten

    - Mittagsschlaf, je nach Bedürfnis

    - freies Spiel, basteln, malen, spazieren

    - Feste wie Geburtstage, Samichlous usw.

    - Mithilfe bei Hausarbeiten

    - Hilfe bei den Schulaufgaben

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  • Öffnungszeiten

    Die Kindertagesstätte ist von MONTAG bis FREITAG von 6.30 bis 18.00 UHR geöffnet. Der Vorstand ist befugt, die Öffnungszeiten je nach Bedarf anzupassen.

    Vom 24. Dezember mittags bis und mit 2. Januar bleibt die Kindertagesstätte geschlossen. In den Sommerferien bleibt die Kindertagesstätte während 2 Wochen geschlossen. Der Vorstand legt die Ferien jährlich fest.

    Als 3/4 Tag ( = halber Tag mit Mittagessen) gilt die Zeit zwischen 6.30 - 14.00 Uhr oder von 11.00 - 18.00 Uhr.

    Um den Tagesablauf der Kinder nicht zu stören, ist das Holen und Bringen von Kindern zwischen 9.00 und 11.00 Uhr und zwischen 14.00 und 16.30 Uhr nicht erwünscht.

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  • Absenzen und Entschuldigungen

    Die Eltern werden gebeten, die Kindertagesstätte bis spätestens 9.00 Uhr zu informieren, wenn ihre Kinder fernbleiben werden. Kranke Kinder dürfen nicht in die Kindertagesstätte. Bei Unfällen und Notfällen, welche rasche ärztliche Behandlung erfordern, kann die Leitung der Kindertagesstätte nach bestem Wissen und Gewissen sofort handeln, ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern.

    Voraussehbare Abwesenheiten (z.B. Ferien) sind der Kindertagesstätte frühzeitig zu melden.

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  • Bekleidung

    Die Kinder sollen bequem und praktisch angezogen sein, daß ihre Kleider auch einmal schmutzig werden dürfen.

    Ersatzkleider (für Säuglinge und Kleinkinder), Hausschuhe, Windeln und eine Zahnbürste sind in der Kindertagesstätte zu deponieren.

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  • Verpflegung

    Die Kinder können in der Kindertagesstätte je nach Anwesenheit, das Znüni, das Mittagessen und das Zvieri einnehmen. Die Eltern werden gebeten, den Kindern keine Süßigkeiten mitzugeben. Für Säuglinge ist die Flaschennahrung mitzubringen.

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  • Versicherung und Haftung

    Die Kindern müssen gegen Krankheit und Unfall versichert sein. In der Kindertagesstätte besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Für verlorene Gegenstände haftet die Kindertagesstätte nicht.

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  • Elternbeiträge

    Die Elternbeiträge werden nach dem gesamten Nettoeinkommen der Eltern Löhne, Alimente, Renten, anderes regelmäßiges Einkommen) in einer Monatspauschale festgesetzt. Das Einkommen ist vor der Aufnahme, dann einmal jährlich mit Lohnausweis zu belegen.

    Unverheiratete, in Wohngemeinschaft lebende Eltern, gelten als Ehepaare.

    Wesentliche Einkommensänderungen sind auch während des Jahres zu melden.

    Die Monatspauschale ist im  Voraus bis am 10. des laufenden Monats zu bezahlen.

    Der Tarif (von der Fürsorgekommussion der Gemeinde Lyss genehmigt) wird mit der Festlegung der Monatspauschale abgegeben.

    Die Tarifliste kann im Uhunäscht angefordert werden.

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  • Austritt

    Die Eltern werden gebeten, einen beabsichtigten Austritt aus der Kindertagesstätte EINEN MONAT ZUM VORAUS SCHRIFTLICH zu melden. Ein Austritt ist auf Monatsende möglich.

    gültig ab 1.1.2000

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