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INFORMATIONSBLATT
FÜR DIE ELTERN
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Organisation und Aktivitäten der
Kindertagesstätte
Die Kinder werden in altersgemischten
Gruppen betreut. Die Gruppe versucht, den Kindern das Gefühl
einer Familie zu vermitteln und auf die Kinder individuell einzugehen.
Die Aktivitäten können wie folgt
umschrieben werden:
- gemeinsame Mahlzeiten
- Mittagsschlaf, je nach Bedürfnis
- freies Spiel, basteln, malen, spazieren
- Feste wie Geburtstage, Samichlous
usw.
- Mithilfe bei Hausarbeiten
- Hilfe bei den Schulaufgaben

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Öffnungszeiten
Die Kindertagesstätte ist von MONTAG
bis FREITAG von 6.30 bis 18.00 UHR geöffnet. Der Vorstand
ist befugt, die Öffnungszeiten je nach Bedarf anzupassen.
Vom 24. Dezember mittags bis und
mit 2. Januar bleibt die Kindertagesstätte geschlossen. In den
Sommerferien bleibt die Kindertagesstätte während 2 Wochen
geschlossen. Der Vorstand legt die Ferien jährlich fest.
Als 3/4 Tag ( = halber Tag mit Mittagessen)
gilt die Zeit zwischen 6.30 - 14.00 Uhr oder von 11.00 - 18.00
Uhr.
Um den Tagesablauf der Kinder nicht
zu stören, ist das Holen und Bringen von Kindern zwischen
9.00 und 11.00 Uhr und zwischen 14.00 und 16.30 Uhr nicht erwünscht.

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Absenzen und Entschuldigungen
Die Eltern werden gebeten, die Kindertagesstätte
bis spätestens 9.00 Uhr zu informieren, wenn ihre Kinder fernbleiben
werden. Kranke Kinder dürfen nicht in die Kindertagesstätte.
Bei Unfällen und Notfällen, welche rasche ärztliche Behandlung
erfordern, kann die Leitung der Kindertagesstätte nach bestem
Wissen und Gewissen sofort handeln, ohne vorherige Benachrichtigung
der Eltern.
Voraussehbare Abwesenheiten (z.B.
Ferien) sind der Kindertagesstätte frühzeitig zu melden.

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Bekleidung
Die Kinder sollen bequem und praktisch
angezogen sein, daß ihre Kleider auch einmal schmutzig
werden dürfen.
Ersatzkleider (für Säuglinge und
Kleinkinder), Hausschuhe, Windeln und eine Zahnbürste sind
in der Kindertagesstätte zu deponieren.

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Verpflegung
Die Kinder können in der Kindertagesstätte
je nach Anwesenheit, das Znüni, das Mittagessen und das Zvieri
einnehmen. Die Eltern werden gebeten, den Kindern keine Süßigkeiten
mitzugeben. Für Säuglinge ist die Flaschennahrung mitzubringen.

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Elternbeiträge
Die Elternbeiträge werden nach dem
gesamten Nettoeinkommen der Eltern Löhne, Alimente, Renten,
anderes regelmäßiges Einkommen) in einer Monatspauschale
festgesetzt. Das Einkommen ist vor der Aufnahme, dann einmal
jährlich mit Lohnausweis zu belegen.
Unverheiratete, in Wohngemeinschaft
lebende Eltern, gelten als Ehepaare.
Wesentliche Einkommensänderungen
sind auch während des Jahres zu melden.
Die Monatspauschale ist im Voraus
bis am 10. des laufenden Monats zu bezahlen.
Der Tarif (von der Fürsorgekommussion
der Gemeinde Lyss genehmigt) wird mit der Festlegung der Monatspauschale
abgegeben.
Die
Tarifliste kann im Uhunäscht angefordert werden.

ZUM ANFANG
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