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Aktion SOS LEBEN
für eine Kultur des Lebens

„Töten Sie mich nicht, Herr Doktor!“

Wissenschaftspublizist Stefan Rehder zu Besuch im Wiener Bioethikclub

WIEN, 12. Mai 2009 (ZENIT.org).- „In Gesellschaften, die damit begonnen haben, den Tod zuzuteilen, geht der Tod alle an", meint der deutsche Wissenschaftspublizist Stefan Rehder. „Bis weit in das 20. Jahrhundert hinein war der zugeteilte Tod so etwas wie ein Markenzeichen von Diktatoren und Despoten, denen allenfalls das eigene Leben heilig war. Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, wird der zugeteilte Tod in erster Linie ärztlich verordnet, getarnt unter dem Deckmantel des Mitleids."

Rehder hielt am 5. Mai im Rahmen des von IMABE (www.imabe.org) initiierten Wiener Bioethikclubs einen Vortrag über die Inhalte seines neuen Buches „Die Todesengel. Euthanasie auf dem Vormarsch" (St. Ulrich-Verlag 2009).

„Gerechtfertigt wird der zugeteilte Tod ausgerechnet mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen."  Freilich: „Unter den Bedingungen des demographischen Wandels und des daraus resultierenden Kostendrucks im Gesundheitswesen kann aus dem vermeintlichen Recht, selbst entscheiden zu können, wann man aus dem Leben scheidet, sehr schnell die Verpflichtung werden, dies genau dann zu ‚wollen', wenn andere dies für ökonomisch geboten halten."

Die Daten sprechen für sich: Im Jahr 2006 haben die Deutschen zur Behandlung von Krankheiten rund 245 Milliarden Euro ausgegeben, 21 Milliarden mehr als vier Jahre zuvor. Auf die Behandlung von Senioren (65 Jahre und älter) und auf die Behandlung von Menschen zwischen 16 und 64 Jahren entfielen dabei jeweils 47 Prozent der Kosten. Freilich machen Erstere nur 20 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, während zwischen 16- und 64-Jährige 65 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Laut dem statistischen Bundesamt entfielen im Jahr 2006 auf jeden älteren Menschen durchschnittlich 6910 Euro an Gesundheitskosten, auf jüngere Menschen hingegen nur 1880 Euro.

In einer gesunden Gesellschaft seien diese Zahlen freilich kein Problem, meint Rehder, denn: „Die Kosten für die Gesundheit lassen sich in so einer Gesellschaft problemlos auf die nachfolgende Generation ‚vererben'." Das Problem: „Wir sind eben keine gesunde Gesellschaft mehr. Seit 1972 liegt die tatsächliche Fertilitätsrate mit statistischen 1,3 Kindern pro Frau konstant unter der für die Bestandserhaltung notwendigen Reproduktionsrate von statistischen 2,1 Kindern pro Frau. Die Folge: In Deutschland wird jede Elterngeneration nur noch zu zwei Dritteln durch Kinder ersetzt. Im Laufe der letzten vier Jahrzehnte ist so ein dramatisches Defizit an Kindern entstanden."

Mitte des Jahrhunderts wird man 576.000 mehr Särge als Wiegen benötigen. Jeder dritte deutsche Staatsbürger wird 60 Jahre und älter sein, der Anteil der über 80-Jährigen wird von heute vier auf zwölf Prozent steigen. „Das Problem betrifft mit Ausnahme Albaniens alle europäischen Staaten", zitierte Rehder seinen Kollegen Stephan Baier, Autor von „Kinderlos - Europa in der demographischen Falle." Und damit „wächst auch die finanzielle Last", fährt Rehder fort. „Standen 1995 in Deutschland 100 Erwerbstätigen noch 36 Personen im Rentenalter gegenüber, so waren es 2001 bereits 44 Personen; 2050 werden es sogar 78 Personen sein." Hinzukommt der medizinische Fortschritt und die damit einhergehende steigende Lebenserwartung: „Leistungsempfänger und Leistungserbringer werden sich künftig noch länger gegenüberstehen, als in früheren Zeiten." 

Stefan Rehder distanzierte sich ausdrücklich von Verschwörungstheorien, denen zufolge die auf dem Vormarsch befindliche Euthanasie eine „ersonnene Strategie sei, die vorangetrieben wird, um jene Probleme zu lösen, die sich aus der Überalterung der Gesellschaften ergeben." Vielmehr möchte er zeigen, „dass der demografische Wandel und die steigenden Gesundheitskosten einen enormen Druck erzeugen werden, der, wenn wir nicht achtsam sind, dazu führen kann, dass Regierungen und Parlamente in Europa nicht mehr genau hinschauen werden, wenn Befürworter der Euthanasie diese mit Argumenten wie dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen und einem leidfreien ‚Sterben in Würde' durchzusetzen suchen."

Ein Blick auf die Realität in den Niederlanden und Belgien, die europaweit die liberalsten Gesetzgebungen zur Euthanasie haben, zeigt ein deutliches Bild. Zwar wird dort von Intellektuellen die „totale Autonomie des Individuums" gefeiert, doch „so fremdbestimmt waren wir noch nie". Eine offiziell von der niederländischen Regierung durchgeführte anonyme Umfrage unter Ärzten im Jahr 2001 zeigte, dass diese sich an die auferlegten Kontrollregelungen nicht hielten: In 25 Prozent der Fälle hatten die Ärzte Patienten getötet, ohne dass diese darum gebeten hatten. Als Gründe für die Entscheidung, Menschen auch ohne deren Zustimmung ins Jenseits zu befördern, gaben die Ärzte an: „Jede medizinische Maßnahme aussichtslos", „keine Aussicht auf Besserung", „die Nächsten konnten es nicht mehr ertragen" oder eine ihrer Einschätzung nach „geringe Lebensqualität". Eine erschreckende Vorstellung ist in den Niederlanden Realität: Was als „unerträgliches Leiden" gelten soll, bestimmen Ärzte und Angehörige.

Die Folgen für das Arzt-Patienten-Verhältnis liegen auf der Hand. „Das Misstrauen zwischen beiden Gruppen ist offenbar längst so groß, dass nicht wenige Niederländer eine so genannte ‚Credo Card' in ihrer Brieftasche tragen, auf der ihr Lebenswunsch eingestanzt ist, oder einen Zettel mit der Bitte ‚Maak mij niet dood, Dokter!' bei sich führen."  

Die Gesetzgebungen in Belgien im Jahr 2002, die dem Beispiel der Niederlande folgten, haben, so Rehder, einen „perfiden" Zusatz: Dort müsse der Tod eines Patienten durch die Hand eines Arztes statistisch als „natürlicher Tod" gezählt werden: „Das wäre ja so, als ob jeder gemeldete Diebstahl im Nachhinein als Einkauf zu gelten habe", kritisierte der Bioethik-Experte. Dass der käufliche Tod ein gutes Geschäft ist, zeigt die umstrittene Sterbehilfe-Organisation Dignitas in der Schweiz: Für „Todesengel" muss man rund 6400 Euro auf den Tisch legen. Transparenz der finanziellen Gebarung des Vereins gibt es bis heute keine.

Rehder lässt keinen Zweifel daran, dass die Frage der „ökonomischen Entlastung des Gesundheitssystems" in der Euthanasie-Debatte zunehmend eine Rolle spielen wird. Hinter den „verführerischen Argumenten eines „selbst bestimmten und schmerzfreien Todes" stünden auch handfeste Interessen, nämlich ein kostensparendes „sozialverträgliches Frühableben" von alten und kranken Menschen gesellschaftlich akzeptabel zu machen.

Der Publizist betonte, dass ein menschenwürdiges, nicht übertechnisiertes Sterben dank Palliativmedizin und Hospizbewegung der Weg der Zukunft sei. Es brauche aber ebenso eine Enttabuisierung von Krankheit, Leiden und Sterben.

Von Stefan Beig


40 Jahre Enzyklika "Humanae vitae"

 

Eine Bestätigung ihres Wahrheitsgehaltes durch ihre Ablehnung und ihre Relativierung

 

von Dr. Alfred Häussler

 

Die Veröffentlichung der Enzyklika "Humanae vitae" am 25.Juli 1968 erlebte ich an der Adriaküste in Bibione, etwa in der Mitte zwischen Triest und Venedig.

Dort befand ich mich mit meiner Familie im Urlaub im Mutterhaus der Ordensschwestern von der Heiligen Dorothea. Ich konnte dort erleben, mit welcher Ruhe und Besonnenheit die Enzyklika von der italienischen Bevölkerung aufgenommen wurde. Es gab keine wahrnehmbare Gegenströmung gegen die Enzyklika. Und am darauffolgenden Sonntag lag der Text der Enzyklika in den Kirchen zum Mitnehmen aus.

Ganz im Gegensatz dazu erlebte ich eine Stimmung des Protestes und der offenen Ablehnung der Enzyklika, als ich im August 1968 wieder in meine deutschen Heimat zuruckgekehrt war. Die Mehrzahl der deutschen Moraltheologen wandte sich gegen die Enzyklika. Und der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Julius Kardinal Döpfner reiste nach Rom, um Papst Paul VI. zur Rücknahme der Enzyklika zu bewegen.

Doch Papst Paul VI. blieb standhaft und grundsatztreu. Öffentlich erklärte er in einer Rede kurze Zeit nach der Veröffentlichung der Enzyklika, dass Stellungnahmen von Ärzten aus verschiedenen Ländern gegen die "Pille" ihm keine andere Wahl als die Ablehnung dieser neuen Methode der Empfängnisverhütung gelassen habe. Damit war die Ulmer Denkschrift vom Sommer 1964 gemeint, die auf Initiative des verstorbenen Ulmer Arztes Dr. med. Siegfried Ernst erschienen war. Aber auch unabhängig von dieser Denkschrift erschien eine inhaltlich ähnliche öffentliche Stellungnahme französischer Arzte unter Führung von Professor Jerôme Lejeune, dem Direktor des Humangenetischen Institutes der Universität Paris. Professor Lejeune war berühmt geworden, da er es war, der die Ursache des Mongoloismus entdeckt hatte und dafür höchste wissenschaftliche Auszeichnungen erhalten hatte. Außerdem war Prof. Lejeune Mitglied des Päpstlichen Rates der Wissenschaften.

Auch der Kirchenhistoriker Hubert Jedin, berühmt durch das große Werk über die Geschichte des Konzils von Trient, bemerkte bereits während eines Aufenthaltes in den USA, dass "gewisse deutsche Theologen dort durch ihre Vorträge eine Grundwelle kirchlichen Umsturzes ausgelöst hatten". Wie weit diese Grundwelle  "kirchlichen Umsturzes" im Land der Reformation schon fortgeschritten war, zeigte sich auf dem Katholikentag von 1968 in Essen. Dieser Katholikentag "setzte Alarmzeichen: Mit rollenden Augen erklärte ein Jesuit, der Christ müsse Unruhe stiften, Studenten der Katholischen Theologie forderten den Rücktritt des Papstes", schrieb Prof. Hubert Jedin. Und Mitglieder des "Bundes der katholischen Jugend" schrieen auf dem Katholikentag: "Wir reden nicht über die 'Pille', wir nehmen sie".

So blieb es nicht aus, dass die "Neue Züricher Zeitung" am 12.Oktober 1968 unter dem Eindruck des Widerstandes, auf den die Enzyklika "Humanae vitae" gestoßen war, von "Krisenmomenten im Katholizismus" schreiben konnte. Und die Deutsche Bischofskonferenz beschloss, wenn auch mit knapper Mehrheit und gegen den Widerstand der Ostdeutschen Bischofskonferenz, schon im August 1968 die "Königsteiner Erklärung".

Diese Erklärung war eine Relativierung der Enzyklika "Humanae vitae". Und sie wurde von

vielen Katholiken als "Freibrief" zur Empfängnisverhütung mit der "Pille" empfunden und

daher auch begrüßt.

Die Folgen der Geburtenregelung mit der "Pille" blieben nicht aus. Seit Ende der 60er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts stellte sich ein Geburtenschwund ungeahnten Ausmaßes ein. Die Geburtenzahlen halbierten sich. Es gab mehr Särge als Wiegen. Die Fruchtbarkeit der Frau sank in Deutschland auf 1,3 Kinder bei notwendiger Fruchtbarkeit von 2,1 Kinder pro Frau zur Erhaltung der Volkssubstanz. Jetzt erkannte Kardinal Döpfner wenige Tage vor seinem Tod den Ernst der Lage, indem er auf einer Priesterkonferenz im jetzigen Julius Döpfner-Haus auf dem Domberg in Freising erklärte: Je mehr er darüber nachdenke, umso- mehr müsse er erkennen, dass Papst Paul VI. Recht hatte mit seinen Ausführungen in der Enzyklika "Humanae vitae".

Es ist zwar spät für eine Wende in der Bevölkerungsentwicklung, aber dennoch nicht ganz zu spät Denn die vielen nach Europa eingewanderten Anhänger des Islam vermehren sich uneingeschränkt und ganz bewusst gewollt und zielstrebend. Und sie sind bereits auf dem Weg, in vielen europäischen Städten die Bevölkerungsmehrheit zu erreichen. Wird diese Mehrheit erreicht sein dann bedeutet dies das Ende des Abendlandes, das dereinst der vom Christentum geprägte Kulturraum war. Die Botschaft, die der frühere Bürgermeister von Istambul formulierte, ist eindeutig: "Die Minarette sind unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme, die Moscheen unsere Kasernen und die Gläubigen unsere Armee." Das schreibt Udo Ulfkotte in dem Buch "Der Krieg in unseren Städten" erschienen im Eichhorn Verlag Frankfurt a.M.

Wann werden die deutschen und die europäischen Bischöfe den Ernst der Lage erkennen? Es ist die Zeit gekommen, da es eine Pflicht aller europäischen Bischofskonferenzen ist, den Wahrheitsgehalt der Enzyklika "Humanae vitae" ohne wenn und aber den Gläubigen ihrer Kirchen als sittliche Norm einer Eheführung ins Bewusstsein zu rufen. Würde dies je versäumt werden, so läge eine große Last der Verantwortung auf den europäischen Bischofskonferenzen dafür, dass der Islam die Mehrheitsreligion in Europa werden wird.


Strategien zur weltweiten Einführung der Abtreibung

 José Antonio Ureta

Was für eine neue Strategie ist das?
Beispiele einer tendenziösen Auslegung internationaler Abkommen
Die Rolle der Kontrollorgane der UNO
Gemeinsamer Druck von Seiten der „Zivilgesellschaft“ und der UN-Organ
Monica Roa, eine internationale Aktivistin
Vielsagender Vortrag Monika Roas vor argentinischen Frauenrechtlerinnen
Die Instanz wechseln
Wechsel der Akteure

***

Die Strategie der Abtreibungsbefürworter versteht man erst dann in ihrem ganzen Ausmaß, wenn man über die Entwicklung in einzelnen Ländern hinaussieht. Es gibt nämlich eine Strategie, die auf internationaler Ebene eingesetzt wird und aller Wahrscheinlichkeit nach auch unser Land betrifft.

Zurzeit ist die weltweite Abtreibungsoffensive scheinbar an einem toten Punkt angelangt. Nach den großen Fortschritten der siebziger Jahre in den USA und in Europa begann die Offensive aufgrund der von ihr ausgelösten und ständig größer werdenden Widerstände plötzlich zu stocken. Die stärkste Reaktion ist derzeit in den USA zu verzeichnen, wo es zu mehr und mehr Einschränkungen gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen kommt. Umfragen in Europa lassen erkennen, dass die Europäer die Abtreibungen für den Niedergang ihrer Länder verantwortlich machen.

Weltweite Folgen kann die bevorstehende Revision des Falls Roe gegen Wade mit sich bringen, der einst die Legalisierung der Abtreibung in den USA ausgelöst hat.

Die schärfste Auseinandersetzung in dieser Frage findet derzeit angesichts des dort herrschenden relativen Gleichgewichts der Kräfte in Lateinamerika statt. Noch ist in dieser Region die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch die restriktivste. In vier Ländern ist die Abtreibung weiterhin völlig untersagt: in Chile, El Salvador und in der Dominikanischen Republik, und seit Jahresanfang auch in Nicaragua. 

Für die Abtreibungsbefürworter und Frauenrechtler in Lateinamerika ist es an der Zeit, auch diese wichtige Bastion zu erobern. Da es sich um einen mehrheitlich katholischen Kontinent handelt, steht die Abtreibung im Gegensatz zur vorherrschenden öffentlichen Meinung und zu den Richtlinien der nationalen Bischofskonferenzen.

Unter diesen Umständen schien es angebracht, eine Strategie einzusetzen, die es ermöglicht, der Abtreibung trotz des Widerstandes der breiten Öffentlichkeit zum Durchbruch zu verhelfen.

Nach Angaben der Vereinigung Real Women of Canada, die im Internet über das Netzwerk Hazte Oir (1) verbreitet werden, hat der Bevölkerungsfond der Vereinten Nationen 1996 in Glen Cove bei New York ein Treffen veranstaltet, bei dem die Vertreter dieser UN-Organisation und weiterer sechs UN-Agenturen, die mit der Einhaltung der verschiedenen, Menschenrechtsfragen betreffenden Abkommen beauftragt sind, mit Vertretern von acht NROs zusammenkamen, die sich mit besonderem Nachdruck für eine abtreibungsfreundliche Gesetzgebung überall auf der Welt einsetzen. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Strategie ausgearbeitet, die mit Unterstützung von regional wirkenden NROs zur Einführung einer liberalen Abtreibungsgesetzgebung in der Dritten Welt führen soll.

Was für eine neue Strategie ist das?

Sie besteht darin zu behaupten, dass die internationalen Abkommen in dem Sinne auszulegen seien, dass sie implizit das Recht auf Abtreibung anerkennen.

Das Zentrum für Fortpflanzungsrechte von New York, eine der aktivsten NROs im Einsatz für Abtreibungspraktiken, die sich darauf spezialisiert hat, Gutachten für UN-Ausschüsse anzufertigen und Stipendien an angesehenen nordamerikanischen Hochschulen für Jurastudenten aus anderen Ländern bereitzustellen, hat diese Strategie offen zugegeben. Die Stipendiaten erhalten eine zweckorientierte Ausbildung im internationalen Vertragswesen und in Verfassungsfragen. Mit einem achtbaren Titel versehen werden die Stipendiaten in ihre Heimatländer zurückgeschickt, um dort die Interessen der Abtreibungsbefürworter zu vertreten und wissenschaftlich gestützte Kampagnen für die Strafbefreiung der Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

In der Mitteilung des Zentrums für Fortpflanzungsrechte wird nicht mehr und nicht weniger als dies behauptet:

„Das heutige internationale Recht ist zwar nicht vollkommen, doch erlauben die derzeit geltenden internationalen Vorschriften theoretisch gesehen durchaus eine Auslegung, die den Frauen einen angemessenen gesetzlichen Schutz bietet.

Unser Ziel ist es, darauf hinzuarbeiten, dass die Regierungen auf der ganzen Welt die Fortpflanzungsrechte einschließlich Abtreibung dahingehend gewährleisten, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Dadurch dass der Auslegung expliziter Vorschriften durch ihre ständige Wiederholung vor internationalen Organen der Vorzug gegeben wird, kommt es zu einer Bekräftigung der Rechtmäßigkeit dieser Forderungen. Das graduelle Vorgehen in dieser Frage stellt sicher, dass wir uns nicht auf ein ‚Alles oder Nichts“ einlassen, da wir sonst Gefahr laufen würden, einen plötzlichen Rückschlag hinnehmen zu müssen. (...)

Dieser ganzen Arbeit haftet endlich ein verstecktes Merkmal an: die graduelle Anerkennung von Werten im Zuge dieser Anstrengungen wird erreicht, ohne dass die Gegenseite auch nur die Möglichkeit hätte, dem Vorgang wirklich auf den Grund zu gehen.“ (2)

Diese Arbeit „versteckter“, tendenziöser Reinterpretation internationaler, mit den Menschenrechten zusammenhängender Abkommen soll nach Angaben des Zentrums für Fortpflanzungsrechte der erste Schritt auf dem Weg der neuen Strategie sein. In einer zweiten Phase soll dann zusammen mit lokalen NROs und internationalen Organen hartnäckig auf ein weiteres Ziel hingearbeitet werden:

„In einem zweiten Ansatz wird eine folgerichtige, schlagkräftige Aktion der Zivilgesellschaft [d. h. der sich für die Abtreibung einsetzenden NROs] und der internationalen Gemeinschaft notwendig, damit diese [tendenziös ausgelegten] Vorschriften“ von den jeweiligen Regierungen auch tatsächlich „eingeführt werden.“

Um dieses Ziel zu erreichen, hat das New Yorker Zentrum für Fortpflanzungsrechte unter dem Titel „Aus Rechten Wirklichkeit werden lassen“ eine Anleitung für NROs herausgegeben, deren 9. Kapitel die vielsagende Überschrift trägt: „Nutzung der Überwachungsorgane von UN-Abkommen zur Förderung der Fortpflanzungsrechte“.

 Beispiele einer tendenziösen Auslegung internationaler Abkommen

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verkündet in Artikel 3: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung aller in diesem Pakt festgelegten bürgerlichen und politischen Rechte sicherzustellen.“ Für die Feministinnen bedeutet das: Da es für die Männer keine als Verbrechen eingestufte medizinische Behandlung gibt, kommt es einer Diskriminierung der Frau gleich, wenn eine „Behandlung“ wie die Schwangerschaftsunterbrechung unter Verbot gestellt wird. Das Recht auf Abtreibung wäre also implizit mit der im oben zitierten Artikel festgelegten Gleichstellung von Mann und Frau gewährleistet.

Derselbe Pakt bestätigt in Artikel 6: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ Da es in den lateinamerikanischen Ländern zu einer hohen Zahl von Todesfällen von schwangeren Frauen kommt, die auf einen illegalen Schwangerschaftsabbruch zurückzuführen sind, leiten die Abtreibungsbefürworter aus dem Recht auf Leben dieser Frauen die Forderung ab, alle Einschränkungen gegenüber der Abtreibung aufzuheben, da diese die Durchführung von illegalen Abbrüchen förderten. Vom Lebensrecht des ungeborenen Kindes ist dabei leider nicht die Rede...

In Artikel 7 besagt der Pakt außerdem, dass „niemand der Folter unterworfen werden darf“. Nun wurde neulich der Staat Mexiko aufgrund dieses Artikels der Anklage für schuldig befunden, keine Abtreibung bei einer Frau zugelassen zu haben, die mit einem anenzephalen Kind schwanger ging. In diesem Fall wurde es als eine „Folter“ angesehen, dass die Mutter gezwungen wurde, die Schwangerschaft auszutragen und ein lebensunfähiges Kind (weil ohne Großhirn) zur Welt zu bringen.

 Die Rolle der Kontrollorgane der UNO

Die internationalen Abkommen der UNO über Menschenrechtsfragen sehen vor, dass die Regierungen der Vertragsstaaten regelmäßig dem entsprechenden UN-Kontrollausschuss Bericht erstatten. Andererseits können auch NROs sich mit ihren Klagen auf direktem Wege an diese Ausschüsse wenden. Tatsächlich ist es sogar so, dass die entscheidenden Mitteilungen über die Lage in den einzelnen Ländern von diesen Organisationen ausgehen und dass der zuständige Ausschuss daraufhin seine Untersuchungen darüber anstellt und in regelmäßigen Abständen seine Ergebnisse mitteilt.

Ein Jahr nach der Zusammenkunft in Glen Gove hat der Menschenrechtsausschuss einen Bericht über Bolivien veröffentlicht, in dem er seiner „Sorge über die äußerst hohe Sterberate bei Müttern“ Ausdruck verleiht, „die im Bericht aus Bolivien erwähnt wird und zu einem großen Teil auf illegale Abtreibungen zurückzuführen ist“. Der Ausschuss bedauere es, dass Bolivien nicht in der Lage sei, Auskunft über die Auswirkungen seiner die Abtreibung kriminalisierenden Gesetzgebung auf diese hohe Sterberate zu erteilen.

Im Jahr darauf kam Ecuador an die Reihe: „Der Ausschuss ist besorgt über die hohe Selbstmordrate bei den Mädchen Ecuadors, die wenigstens zum Teil mit dem Verbot der Schwangerschaftsunterbrechung in Zusammenhang zu stehen scheint. Der Ausschuss empfiehlt Ecuador, alle gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Frauen zu helfen, die sich mit dem Problem einer unerwünschten Schwangerschaft konfrontiert sehen.“

1999 war dann Chile das angeklagte Land. Auch in diesem Fall empfahl der Ausschussbericht eine Änderung der Gesetze im Sinne einer Zulassung der Abtreibungspraxis. Für den Menschenrechtsausschuss führt „die strafrechtliche Verfolgung jeder Art von Abtreibung zu schwerwiegenden Problemen, wenn man bedenkt, dass unbestreitbaren Berichten [der an dieser Kampagne beteiligten NROs] zufolge viele Frauen ihr Leben aufs Spiel setzen, indem sie sich illegalen Eingriffen unterziehen. Chile hat die Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um das Recht auf Leben aller Menschen [mit Ausnahme der noch nicht geborenen Kinder] einschließlich jener Frauen zu gewährleisten, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Der Ausschuss empfiehlt, das Gesetz dahingehend abzuändern, dass Ausnahmen vom allgemeinen Abtreibungsverbot vorgesehen werden.

Schon zwei Wochen später wurde derselbe Druck auf Costa Rica ausgeübt. Im Jahre 2000 kamen dann Argentinien, Trinidad Tobago und Peru an die Reihe. Dem letztgenannten Land gegenüber erklärte der Ausschuss, dass es besorgniserregend sei, dass „die Abtreibung weiterhin mit Strafsanktionen geahndet wird, selbst wenn die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückzuführen ist“. Es wird daher empfohlen „eine Gesetzesänderung durchzuführen, die Ausnahmen von dem allgemeine Abtreibungsverbot vorsieht.“

2001 behauptete dann der Ausschuss, dass Venezuela verpflichtet sei, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um gemäß Artikel 6 des Paktes das Recht auf Leben auch den schwangeren Frauen gegenüber zu gewährleisten, die sich für eine Abtreibung entscheiden“. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehöre auch eine Gesetzesänderung, die Ausnahmen vom allgemeinen Verbot nichttherapeutischer Schwangerschaftsunterbrechung festlegt. Im selben Jahr erhielt auch Guatemala eine gleichlautende Mahnung, mit dem Unterschied, dass die Gesetzgebung dieses Landes bereits die Möglichkeit einer Abtreibung vorsieht, allerdings nur in Fällen, in denen Lebensgefahr für die Mutter besteht.

Nach El Salvador 2003 kam 2004 Kolumbien an die Reihe. Zu diesem Land sagt der Bericht, dass „der Ausschuss [für Menschenrechte der UNO] mit Sorge zur Kenntnis nimmt, dass die gesetzliche Kriminalisierung jeder Art von Schwangerschaftsunterbrechung dazu führen kann, dass sich Frauen risikoreichen heimlichen Abtreibungsmaßnahmen unterwerfen müssen“. Besorgniserregend sei vor allem die Tatsache, dass Frauen, die das Opfer von Vergewaltigung und Inzest wurden oder deren Leben infolge der Schwangerschaft Gefahr läuft, gerichtlich belangt werden können, wenn sie sich einem solchen Eingriff unterziehen. „Kolumbien sollte dafür Sorge tragen, dass seine Gesetzgebung in dem Sinne überarbeitet wird, dass die oben genannten Fälle nicht mehr als Straftat eingestuft werden.“

Auffällig ist, dass keine der gerügten Regierungen Einwand gegen diese Berichte erhoben hat. Diese Tatsache hat schließlich dazu geführt, dass diesen Stellungnahmen inzwischen eine Art Rechtsprechungsstatus zukommt, auf den man sich beruft, um die Abtreibung in allen Ländern auf gerichtlichem Wege durchzusetzen.  

Gemeinsamer Druck von Seiten der „Zivilgesellschaft“ und der UN-Organe

Die Zangen-Strategie (Druck von innen durch die sich für die Freigabe der Abtreibung einsetzenden NROs und Druck von außen durch die UN-Ausschüsse) begnügte sich aber nicht mit regelmäßigen Verurteilungen und Empfehlungen für Gesetzesänderungen. Es sollte vielmehr ein „Modellfall“ geschaffen werden, bei dem ein Land die angebliche Notwendigkeit anerkennen würde, sein Strafgesetz in dem Sinne abzuändern, dass darin das vermeintlich in den Menschenrechtsabkommen der UNO geforderte Recht auf Abtreibung verankert wird. Zu diesem „Fall“ hat man Kolumbien gemacht.

Tatsächlich hat der kolumbianische Verfassungsgerichtshof im Mai 2006 erklärt, dass das im Strafgesetzbuch festgelegte Abtreibungsverbot verfassungswidrig sei. Das Gericht rechtfertigte seinen Entschluss mit Argumenten, die genau den von den Abtreibungsbefürwortern angeführten Behauptungen entsprechen. So erklärte es etwa,

  1. dass den von Kolumbien unterzeichneten internationalen Abkommen Vorrang gegenüber den nationalen Gesetzen einzuräumen sei;
  2. dass die in den Verlautbarungen der Kontrollausschüsse der UNO zum Ausdruck kommende „Rechtsprechung“ das „Recht auf Abtreibung“ als in den genannten Abkommen inbegriffen verstehe und dass daher
  3. die entsprechende kolumbianische Gesetzgebung als illegal betrachtet werden müsse.

Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist völlig absurd, weil sie sich auf drei vorausgegangene Verurteilungen Kolumbiens durch den in San José de Costa Rica ansässigen Gerichtshof für Menschenrechte der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) stützt. Von dem genannten Gerichtshof war Kolumbien allerdings im Zuge eines regelrechten Gerichtsverfahrens verurteilt worden, bei dem sich das Land umfassend verteidigen konnte und bei dem die Richter, die das Menschenrechtsabkommen der OAS, ausgebildete Juristen waren. Nun kann man diese Urteile keineswegs mit einfachen Berichten eines Ausschusses angeblicher Experten der UNO gleichsetzen, denen es offensichtlich darum geht, den Sinn der internationalen Abmachungen zu verdrehen und ein „implizites Recht“ auf Abtreibung hineinzudeuten, das in diesen Verträgen niemals buchstäblich oder auch nur dem Geiste nach anerkannt worden ist.

Monica Roa, eine internationale Aktivistin

Das Urteil des kolumbianischen Verfassungsgerichts ist einer gewissen Frau Dr. Monica Roa zu verdanken, die sich mit Hilfe eines Stipendiums des New Yorker Zentrums für Fortpflanzungsrechte in den USA als Rechtsanwältin auf Verfassungsrecht spezialisiert hat. Sie leitet die amerikanische Organisation „Women’s Link Worldwide“ und wurde mit dem Ziel nach Kolumbien beordert, dort eine Kampagne vorzubereiten, die in diesem Land zur Einführung der Abtreibung führen sollte.

Die genannte amerikanische Frauenrechtsorganisation verhehlte keineswegs, dass „Women’s Link Worldwide verfassungsrechtlich die Artikel des kolumbianischen Strafgesetzes in Frage stellt, die ausnahmslos die Abtreibung kriminalisieren“. Das Vorhaben sollte „einen wichtigen Präzedenzfall für die ganze Region schaffen“.

Wie ist sie dabei vorgegangen?

In einem Interview für das lateinamerikanische Netz der Abtreibungsbefürworter Catolicas por el Direcho de Decidir (Katholikinnen für das Recht zu entscheiden) erklärte Monica Roa, dass ihr erster Schritt darin bestand, die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts unter die Lupe zu nehmen, um festzustellen, welche Entscheidungen jeder einzelne Richter bisher getroffen hatte. Damit gedachte sie herausfinden, „welche Richter der Forderung (nach Freigabe der Abtreibung) am nächsten standen“.

Zur Strategie gehörte es, „an erster Stelle in die Bibliotheken der Richter vorzudringen“. Dabei gehe es langfristig darum, dafür Sorge zu tragen, „dass die Richter in ihren Handbibliotheken „Zugriff zu den Quellen erhalten, die sie unseres Erachtens benutzen sollten, wenn sie Nachforschungen zur Lösung bestimmter Fälle anstellen“.

Als sie dann zu dem Schluss kam, dass der Gerichtshof in seiner Mehrheit die Abtreibung befürwortete, stellte sie den entsprechenden Antrag.

Als zweiten Schritt ihrer Strategie brauchte Monica Roa einen „wirkungsvollen Rechtsfall“, das heißt, sie musste ein Theaterstück inszenieren, mit dem sie das Publikum beeindrucken und täuschen konnte: „Ein wirkungsvoller Rechtsfall liegt dann vor, wenn die ganze Öffentlichkeit sich dafür interessiert und alle wissen, worum es geht. Es gilt, vor allem die symbolische Bedeutung der gerichtlichen Entscheidung zu maximieren. Dieser Schritt empfiehlt sich, wenn man mit ziemlicher Sicherheit eine günstige Entscheidung erwarten kann“ (...).

„Zehn Monate lang haben wir an der verfassungsrechtlichen Klage gearbeitet und uns gleichzeitig in den Medien voll und ganz der Kampagne gewidmet. Wir haben ein kolumbianisches Kommunikationsteam unter Vertrag genommen, das uns bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützte, zur der inklusive Bildungsworkshops unter Beteiligung von Ärzten, Frauenorganisationen und Verbündeten gehörten. Wir haben nacheinander über 250 Versammlungen durchgeführt, bei denen die Menschen ohne Angst ihre Meinung sagen konnten. Wir haben Kontakte zu den verschiedensten Berufsgruppen aufgenommen: zu Ärzten, Akademikern, Strafrechtlern, Rechtsanwälten, zu Frauengruppen, Menschenrechtsgruppen, Schlüsselfiguren aus Regierungskreisen und aus der Öffentlichkeit“ (...).

„Zu unserer Strategie gehörte es, ein Theater mit vielen Akteuren aufzuziehen, von denen jeder seine spezifische Rolle zu spielen hatte. So entstand ein bestimmtes Bild und ein ganz besonderer Eindruck in der Öffentlichkeit.“

In Kolumbien hat diese Strategie wenigstens bis zum Augenblick zu einem günstigen Ausgang für die von amerikanischen NROs finanzierte Bewegung der Abtreibungsbefürworter geführt. Frau Roa hehauptet, dass im April 2005 noch 85% der kolumbianischen Bevölkerung gegen jede Form der Straffreiheit für Abtreibungspraktiken waren. Im März 2006 sollen sich kurz vor der endgültigen Entscheidung bereits 55% der Bevölkerung für eine teilweise Straffreiheit im Sinne des gestellten Antrags ausgesprochen haben. Nachdem dann die Entscheidung am 10. Mai 2006 publik gemacht worden war, soll die Zustimmung auf über 60% angestiegen sein. Wahrscheinlich sind diese Zahlen zugunsten der Abtreibung reichlich übertrieben. Andererseits muss jedoch festgestellt werden, dass der Widerstand gegen den Antrag nicht groß genug war, um die Verfassungsrichter dazu zu bewegen, den Antrag von Monica Roa abzulehnen. Das Fehlen einer Gegenbewegung war wohl das wichtigste psychologische Ergebnis dieser von Women’s Link Worldwide durchgeführten Strategie des „wirkungsvollen Rechtsfalls“.

Vielsagender Vortrag Monika Roas vor argentinischen Frauenrechtlerinnen

Bei dem internationalen Seminar zum Thema „Abtreibung, Recht, Subjektivität und Macht“, das im August 2006 in Argentinien durchgeführt wurde, nahm Monica Roa an einem Podiumsgespräch über „Unterschiedliche Strategien für den Zugang zu einer legalen, sicheren und kostenlosen Abtreibung“ teil.

Bei dieser Gelegenheit erklärte die kolumbianische Verfassungsrechtlerin im Detail ihre Strategie zur Einführung der Abtreibung, gestützt auf ein LAICA (Lautstarke Rechtsfälle für die Verfassungsmäßigkeit der Abtreibung) genanntes interamerikanisches Projekt.

LAICA verfolgt demnach zwei Ziele:

  1. Durchsetzung eines günstigen Urteils vor einem Verfassungsgericht oder einem ähnlichen Gerichtshof
  2. Änderung der öffentlichen Meinung

Um diese Ziele zu erreichen setzt LAICA drei Strategien ein, mit denen

  1. eine Änderung der bei der Diskussions angewandten Begriffe
  2. ein Wechsel der Instanz, vor der die Debatte geführt wird,
  3. ein Wechsel der Akteure, die die Debatte führen,

erreicht werden soll.

Zwischen 1973 und 2005 waren in Kolumbien fünf Versuche gescheitert, die Legalisierung der Abtreibung durchzusetzen. Das Team von Monica Roa unterzog deshalb das Pressematerial über die jeweiligen Versuche einer genauen Prüfung, um zu sehen, wie die früheren Debatten in der Presse dargestellt worden waren. Es stellte sich heraus, dass sich die Diskussionen stets um moralische und religiöse Fragen gedreht hatten.

Die Diskussionsbegriffe mussten also radikal geändert werden. „Wir betonten, dass es bei der Abtreibungsfrage stets um ein Problem der öffentlichen Gesundheit, der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter gegangen ist. Vom ersten Augenblick an stellten wir die Verletzung des Rechts auf Leben, Gesundheit und Unversehrtheit der Frauen in den Mittelpunkt der Debatte“, erklärte die kolumbianische Frauenrechtlerin.

Nachdem sie dann klargestellt hatte, wie die internationalen Abkommen neu auszulegen seien, damit sie diesen Sinn bekommen, fuhr sie in ihren Ausführungen fort:

„Auf diese Weise haben wir die Begriffe, um die es bei der Diskussion geht, ausgetauscht. Wir waren uns im Klaren darüber, dass dies allerhand praktische Folgen nach sich ziehen musste. Wenn mich Journalisten um ein Interview baten, stellte ich zum Beispiel von vornherein klar: Wenn ihr von mir Antworten wollt, könnt ihr mir nicht mit einem Priester oder einem Vertreter der katholischen Kirche kommen, denn ich führe eine rechtliche Debatte, mir geht es nicht um moralische oder religiöse Aspekte. Wenn die katholische Kirche dagegen sein will, so soll mir dies recht sein. Die „Katholikinnen für das Recht zu entscheiden“, die auch hier in Kolumbien vertreten sind, kritisieren die offizielle Haltung der Kirche. Wenn ihr also eine sitlliche Diskussion über die Abtreibung führen wollt, müsst ihr euch an die Frauen dieser Bewegung richten und an Vertreter der katholischen Kirche; holt auch Vertreter anderer Religionen hinzu, damit die auch ihre Meinung zu diesem Thema sagen können. Mir aber geht es in meinem Interview um meine Klage an das Verfassungsgericht, und da bringt ihr am besten einen Rechtsanwalt für Verfassungsfragen mit. Es kann durchaus sein, dass wir nicht übereinstimmen, aber ich bin stets bereit, meinen Standpunkt auf rechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Ebene zu diskutieren.“

Auf diese Weise vermochten Monica Roa und ihre Komparsinnen bei diesem Theaterstück die Debatte aus dem Bereich von Moral und Religion herauszunehmen und sich auf die juristischen und verfassungsrechtlichen Fragen bzw. auf Aspekte der öffentlichen Gesundheit zu beschränken. Das moralische Problem aber wurde zu einem scheinbar „internen Disput“ zwischen der kirchlichen Hierarchie und den „Frauen für das Recht zu entscheiden“ herabgespielt, einem unbedeutenden, pseudo-katholischen Grüppchen, das gestützt auf amerikanische Dollarhilfen die Spalterrolle im Lager der religiösen Opposition zu spielen hatte. 

Die Instanz wechseln

Frau Roa gesteht, dass der Zusammenarbeit mit dem Parlament kein Erfolg beschieden war. „Dieser Versuch war völlig gescheitert, denn obwohl der Staat laizistisch aufgebaut ist, verfügt die katholische Kirche weiterhin über einen starken Einfluss in der kolumbianischen Öffentlichkeit. (...) Als der Prozess seinen Weg nahm, drückten mir viele Politiker ihre Genugtuung darüber aus, dass das Thema dem Verfassungsgericht vorgelegt worden war, denn sie mochten zwar persönlich mit dem Antrag einverstanden sein, hätten jedoch auf keinen Fall im Parlament dafür stimmen können, weil dann die Kirche sonntags in ihren Wahlkreisen gegen sie gepredigt und ihnen die Wähler abspenstig gemacht hätte. Sie waren ein bisschen traurig und schämten sich, als sie mir dies sagten, doch es klang ehrlich. Sie begrüßten es also, dass das Thema vor den Gerichtshof gekommen war.“

Diese Erklärung macht deutlich, dass sich die Feministinnen der abweisenden Haltung des Volkes gegenüber der Abtreibung bewusst sind. Sie müssen zugeben, dass der Weg über das Parlament voller Hindernisse für sie ist. Deshalb ziehen sie den Weg über die Gerichte vor. Ihr großer Vorteil war, dass in Kolumbien ein jeder Bürger einen Antrag auf Verfassungswidrigkeit stellen kann. Monica Roa konnte also ihren Antrag zweimal hintereinander beim Verfassungsgericht einreichen. Der erste wurde abgewiesen, der zweite wurde genehmigt. 

Wechsel der Akteure

Die fiktiven Züge, die die Debatte über die Abtreibung durch Manipulationen wie den Einsatz eines Projektes wie LAICA annahm, machen deutlich, was Frau Monica Roa unter einem Wechsel der Akteure versteht:

„Da die Debatte ursprünglich religiös ausgerichtet war, suchten die Journalisten auf der Suche nach Informationen und Gesprächspartnern an erster Stelle Vertreter der Kirche auf. Diese stellten ihre Hauptquelle dar.

Wir konnten diese Situation ändern, indem wir die Akteure demokratisierten. Wenn wir über die Abtreibung unter dem Gesichtspunkt der Volksgesundheit sprechen, können Fachleute aus dem Gesundheitsbereich natürlich einen wichtigen Beitrag zur Klärung der Fragen leisten. Dasselbe gilt für Ärzte und Frauenrechtsgruppen, wenngleich ihre Haltung oft ebenso radikal wie die der Kirche ist“ [im entgegengesetzten Sinne natürlich].

„In diesem Fall habe ich eine gemäßigte Haltung eingenommen“, erklärt die kolumbianische Aktivistin. „Ich setzte mich lediglich für die Straffreiheit von Abtreibungen im Extremfall ein, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau in Gefahr ist, wenn es um Vergewaltigung oder Inzest geht oder wenn der Fötus schwere Missbildungen aufweist. In der Folge forderten dann die Feministinnen-Vereinigungen die allgemeine Straffreiheit für Abtreibungen. Das erlaubte mir, jenen Teil der Bevölkerung für mein Projekt zu gewinnen, der in der Mitte steht, dem alles Extreme zuwider ist. Im Zuge einer maßvollen, zielgerichteten Debatte, in der es um vernünftige und nicht um gefühlsorientierte Argumente ging, konnten wir die Mehrheit der Gesellschaft auf unsere Seite bringen.“

Das bedeutet, dass sie auf machiavellistische Weise ihren wirklichen, radikalen Standpunkt verheimlicht hat, um die Sympathie gemäßigter Kreise für sich zu gewinnen. Dieses Vorgehen bildete eines der wichtigsten Elemente bei der Theaterinszenierung, in der jeder eine bestimmte Rolle zu spielen hatte:

„Mir als Rechtsanwältin stand der einigermaßen wirkungsvolle politische Part zu. Die „Katholikinnen für das Recht zu entscheiden“ kritisierten die Kirche und halfen mir somit, eine Stoßrichtung der Debatte aufrecht zu erhalten. Die organisierten Feministinnen marschierten und demonstrierten in der Öffentlichkeit. Die Studenten veranstalteten akademische Debatten. Die Publizisten schrieben und griffen mit ihren Artikeln in die Debatte ein. Jeder unterstützte den Prozess im Maß seiner Kräfte. Ärzte, die etwas von Missbildungen verstanden, sprachen über Missbildungen an Föten. Vielerlei Akteure, die alle von dem sprachen, was sie verstanden, und das machten, was sie konnten.“

Monica Roa offenbart hier eine wahre Strategie zur Manipulation und Eroberung der Öffentlichkeit eines Landes. Ob diese ganze machiavellistische Strategie zur Lähmung der Opposition auch dann noch wirksam bleibt, wenn tatsächlich mit der Anwendung des Gesetzes begonnen wird, wenn überall Abtreibungspraxen aus dem Boden schießen und das Drama jener kolumbianischen Frauen um sich greift, die an post-abortivem Syndrom leiden, ist eine andere Frage.

Leider gibt es eine Monica Roa in allen Ländern Lateinamerikas,vielleicht sogar mehrere Monica Roas, gefördert von nordamerikanischen NROs, damit sie in ihrem Land das LAICA-Projekt einführen.

Eine der wichtigsten Lektionen, die man aus den skandalösen Offenbarungen der Frau Dr. Roa lernen kann, zeigt Personen und Bewegungen, die sich solchen Projekten mit aller Entschiedenheit widersetzen wollen, dass sie sich nicht von dem Ansinnen in die Irre führen lassen dürfen, die moralischen und religiösen Aspekte der Abtreibungsfrage könnten einfach beiseite gelassen werden, als ob ausschließlich medizinische oder legale Aspekte von Wichtigkeit wären.

Anmerkungen

(1) Vgl. “Acoso y derribo a la vida – Alucinante apuesta de la ONU por el aborto en Iberoamerica”, erstellt von Alberto Monteiro (Brasilien) und Carolina Domínguez (Kolumbien) und im Web von dem spanischen Netz Hazte Oir http://www.hazteoir.org/documentos/informe_aborto_iberoamerica.pdf verbreitet.

(2) Vgl. Ibd., S. 13f.

 



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