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19. Bundeshauptversammlung - Berlin, 23. - 24. Mai 1998 Betrifft: Fahrradhelme Antrag Nr. 7 Antragsteller: ADFC KV Göttingen Die Bundeshauptversammlung möge beschließen: Der ADFC geht gegen jegliche Bemühungen vor, eine Helmpflicht herbeizuführen. Speziell spürbaren Tendenzen, das Fahrradfahren ohne Helm als unverantwortbar gefährlich darzustellen und so eine mögliche Helmpflicht heraufzubeschwören, wird der ADFC künftig mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln aktiv entgegentreten, um ernsthafte Forderungen nach einer Helmpflicht erst gar nicht aufkommen zu lassen. Dazu gehört insbesondere:
Nach Einführung von Helmpflichten in Australien, Neuseeland und Teilen der USA werden auch in Europa (z.B. Slovenien, Spanien, Schweden) zunehmend Forderungen nach einer Helmpflicht laut. Eine solche Helmpflicht hätte katastrophale Auswirkungen auf die Fahrradnutzung. Auch starke Helm-Propaganda, die die Gefahren des Radfahrens überbetont, schreckt tendenziell Menschen vom Radfahren ab. Auch gibt es schon Bemühungen von Versicherungen Nichthelmträgern gegenüber Helmträgern schlechter zu stellen. Der ADFC darf dem nicht tatenlos zuschauen bis es zu spät ist, sondern muß Strategien erarbeiten, um einer drohenden Helmpflicht schon in den Frühphasen entgegenzutreten. Die finanzielle Beteiligung an der Anti-Helmpflicht-Kampagne des ECF kann hier nur ein Anfang sein. Der ADFC kann eine Helmpflicht nur verhindern, wenn er Forderungen nach einer Helmpflicht entgegentritt, bevor sie zu laut werden. Deshalb kommt dieser Antrag zu einem Zeitpunkt, wo die Gefahr einer Helmpflicht noch sehr weit weg erscheint. Darüber hinaus wurde in letzter Zeit Ergebnisse bekannt, die eine Schutzwirkung von Helmen allgemein in Frage stellen und mit denen sich der ADFC auseinanderzusetzten hat. Diese Erkenntnisse müssen in die Helmberatung einfließen und in die Gliederungen getragen werden. |
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