EGVGA
Regeln und Bestimmungen für Kürbiswiegen
Artikel 1 – Wiegestätten
1) Eine EGVGA-Wiegestätte muss in Europa liegen, der EGVGA angeschlossen sein und deren Regeln und Bestimmungen befolgen.
2) Bei der Veranstaltung wird die EGVGA von einem Mitglied des EGVGA-Vorstandes oder einem Landes-Koordinator repräsentiert.
3) Die EGVGA überlässt jeder Veranstaltung selbst, die Höhe der Preisgelder und Anmeldegebühren festzulegen.
4) Die EGVGA stellt Urkunden für alle Exemplare bereit, die bei einem EGVGA-Wiegen teilnehmen.
5) Die Veranstalter des EGVGA-Wiegens geben die offiziellen Ergebnisse an den EGVGA-Vorstand weiter, vorzugsweise mit Bildern des Exemplars und des Züchters.
6) Eine Wiegestätte kann selbst entscheiden, aus welchen Regionen oder Ländern Züchter teilnehmen dürfen. Eine Ausnahme bildet die Europameisterschaft in Ludwigsburg (Deutschland), an der alle europäischen Züchter teilnehmen dürfen.
7) Mit Ausnahme der Europameisterschaft in Ludwigsburg (Deutschland) dürfen alle EGVGA-Wiegeveranstaltungen nur Exemplare akzeptieren, die vorher noch nicht bei irgendeinem anderen Kürbiswiegen teilgenommen haben.
8) Die Züchter dürfen bei jedem EGVGA-Wiegen mit einer unbegrenzten Anzahl von Früchten teilnehmen. Nur das beste Exemplar kann allerdings einen Preis gewinnen. Alle weiteren Exemplare in derselben Kategorie dienen ausschließlich zu Ausstellungszwecken (EXH).
9) Jedes EGVGA-Wiegen ist offen für alle Arten von Riesengemüse. Zu diesem Zweck sollte jeder EGVGA-Wiegeveranstalter eine geeichte Waage bis zu 1000 kg (genau auf 200 Gramm), eine geeichte Waage bis zu 30 kg (genau auf ein Gramm) und ein Metallmaßband bis zu 10 Meter lang bereitstellen.
Artikel 2 – Preisrichter
1) Die EGVGA-Regeln müssen genau eingehalten werden für die Anzahl der teilnahmeberechtigten Exemplare pro Züchter, Gewicht, Unversehrtheit und Farbe der Früchte sowie für die Eichung der Waagen.
2) Jede Veranstaltung hat für drei Preisrichter zu sorgen. Ein Preisrichter muss ein Repräsentant (Vorstandsmitglied, Landes-Koordinator oder ein vom Vorstand ausdrücklich mit dieser Funktion beauftragtes Mitglied) der EGVGA sein, zwei müssen erfahrene Züchter sein.
3) Die Entscheidungen der Preisrichter sind endgültig. Alle Preisrichter müssen die Regeln der EGVGA genau kennen. Eine Druckversion der Bestimmungen muss für jeden Teilnehmer bei der Wiegeveranstaltung zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Artikel 3 – Früchte und Züchter
1) Die zur Teilnahme angemeldete Frucht muss vom Teilnehmer selbst gepflanzt und gezüchtet worden sein. Kann ein Züchter nicht selbst am Wiegen teilnehmen, so muss er dies vor dem Wiegen dem Veranstalter mitteilen. Die Preisrichter entscheiden über die Glaubwürdigkeit einer möglichen Abwesenheit eines Züchters.
2) Nur eine einzelne Frucht pro Züchter/Züchterteam kann einen Preis gewinnen. Mehr als ein teilnehmendes Exemplar ist nur möglich, wenn die Früchte eindeutig von zwei unterschiedlichen Personen am gleichen Ort angebaut wurden.
3) Alle weiteren Exemplare, die offiziell gewogen werden, können keinen Preis gewinnen, qualifizieren sich aber für das Gesamt-EGVGA-Ranking und sind damit teilnahmeberechtigt für EGVGA-Prämierungen.
4) Jede Riesengemüsekategorie hat ihre eigenen Regeln. Einige Regeln sind für alle Kategorien gleich:
a. Das Exemplar muss unversehrt und gesund sein. Die Früchte dürfen nicht von Fäulnis befallen sein, es dürfen keine Löcher oder Risse, die ins Innere reichen, vorhanden sein und die Frucht darf keine ernsthaften weichen Stellen haben. Jede verdächtige Stelle wird von den Preisrichtern in Anwesenheit des Züchters untersucht. Beschädigte Exemplare können keinen Preis gewinnen und müssen als beschädigt/ “damaged“ (DMG) eingestuft werden.
b. Das Exemplar muss frei von fremdem Material sein wie z. B. Sand, Steinen, Fungiziden, Wachs usw.
c. Für alle Exemplare, die an einer Ranke wachsen gilt, dass die an dem Exemplar befindliche Ranke auf beiden Seiten des Fruchtstiels nicht länger als 2,5 cm (außer bei LGs) sein darf.
d. Keines der Exemplare darf zusammen mit Seilen, Paletten etc. gewogen werden.
e. Die folgenden Regeln sind spezifisch für die jeweilige Kategorie. Züchter, die in einer Kategorie teilnehmen möchten, die hier nicht aufgeführt ist, sollten den Organisator des Wiegens eine Woche im Voraus für die offiziellen Regeln kontaktieren.
Squash/Pumpkins/Marrow – diese Exemplare müssen auf einer geeichten Waage (genau auf 200 Gramm) gewogen werden.
Lond Gourds – diese Exemplare müssen mit einem Metallmaßband vom obersten Ende der Frucht bis zur Spitze (ohne irgendeinen Teil der Ranke) gemessen werden. Die Frucht wird in einer geraden Linie gemessen, nicht entlang der Kurven der Frucht. Leichte Risse in der Haut sind akzeptabel.
Sonnenblumen – Sonnenblumen werden vom Boden des Stiels (wo die Wurzeln an den Stiel grenzen) bis zum obersten Blütenblatt auf dem Blütenkopf gemessen. Sie muss ebenfalls in einer geraden Linie mit einem Metallmaßband gemessen werden.
Mais – Mais wird gemessen vom Boden des Stiels (wo die Wurzeln an den Stiel grenzen) bis zur Spitze der männlichen Blüte. Man verwendet ebenfalls ein Metallmaßband.
Rote Beete und Karotten – Es ist keinerlei Blattwerk erlaubt. Sie können auf einer geeichten Waage, genau auf ein Gramm gewogen werden.
Zwiebeln – Zwiebeln müssen frei von ihren Wurzeln sein und das Blattwerk muss oberhalb der Knolle und unterhalb des ersten Blattes abgeschnitten werden.
Artikel 4 – Farbe
1) Der Veranstalter des EGVGA-Wiegens kann wählen, ob Squash und Pumpkins in einer oder in zwei verschiedenen Kategorien gewogen werden.
2) Ein Squash ist zu 100% grau, grün oder blau. Das beinhaltet die Rippen, das Blütenende und den Stängelbereich der Frucht. Ausgenommen sind irgendwelche Netzstrukturen oder Verfärbungen, die durch den Kontakt mit dem Erdreich verursacht wurden. Die Preisrichter werden berücksichtigen, dass manche Squashfrüchte einen minimalen Anteil weißer Streifen aufweisen dürfen.
3) Zu den Pumpkins zählen alle Kürbisse, die nicht als Squash gewertet werden.
4) Jede EGVGA-Veranstaltung wird einen Kürbis für die Urkunde des schönsten Pumpkins auswählen. Diese Frucht muss ein Atlantic Giant sein. Sie sollte zu 100% (oder so weit als möglich) ein sattes Orange (oder Orange-Rot) aufweisen, eine schöne Form haben und mehr als 225 kg wiegen. Der Veranstalter des Wiegens wählt drei bis fünf Personen (Züchter, Zuschauer etc.) aus, die anschließend den schönsten Kürbis wählen. Der ausgesuchte Kürbis sollte fotografiert werden und das Bild an das Vorstandsgremium der EGVGA weitergeleitet werden, die diesen Kürbis dann in den EGVGA-„prettiest-pumpkin“- Wettbewerb mit aufnimmt.
Artikel 5 – Verschiedenes
1) Die EGVGA stellt für alle Teilnehmer eines offiziellen EGVGA-Wiegens Urkunden aus, unabhängig davon, ob der Züchter ein Mitglied der EGVGA ist oder nicht. Andererseits sind die anschließenden Auszeichnungen der EGVGA für die größten europäischen Exemplare ausschließlich für Mitglieder reserviert.
2) Sämtliche Probleme, die während eines Wiegens auftreten, werden vorläufig vom Veranstalter des Wiegens und vom Repräsentanten der EGVGA gelöst. Ein Bericht wird an den Vorstand der EGVGA gesendet, der weitere Ermittlungen durchführen wird.
3) In einigen Fällen ist es möglich, dass ein Wiegen mehreren Vereinigungen angeschlossen ist. Der Vorstand der EGVGA wird entscheiden, ob dies durchführbar ist und ob keine Interessenskonflikte bestehen.
4) Die EGVGA stellt ein Regelwerk, Urkunden und allgemeine Hilfen für alle Wiegeveranstaltungen bereit. Zurzeit bietet die EGVGA diesen Service kostenlos an. Die EGVGA sponsert momentan keine Preisgelder.
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